Vollmacht zur Abholung eines Ausweises/Passes oder sonstigen Unterlagen

Hinweis

Die Bevollmächtigte Person muss die bisherigen Personaldokumente (Ausweis, vorläufiger Ausweis, Reisepass, Kinderreisepass, Kinderausweis) und ggf. die Erklärungen der Vollmachtgebenden Person mitbringen sowie sich zu seiner/ihrer Person durch einen gültigen Ausweis oder Pass ausweisen können

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