Sie können ohne Vorliegen eines Grundes auch per Brief wählen. Dazu müssen Sie bei Ihrer Gemeinde Briefwahl beantragen. Sie erhalten dann einen Wahlschein und einen Stimmzettel.
Die Briefwahl können Sie entweder persönlich oder schriftlich (zum Beispiel per Brief, E-Mail oder hier) beantragen. Häufig stehen auf Wahlbenachrichtigungen auch persönliche QR-Codes zur Beantragung per Handy.
Wählen Sie persönlich und unbeobachtet und stecken den Stimmzettel anschließend in den blauen Stimmzettelumschlag und kleben ihn zu. Unterschreiben Sie dann die eidesstattliche Erklärung auf dem beigefügten Wahlschein und legen ihn zusammen mit dem Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag. Den roten Wahlbriefumschlag zukleben und ihn in die Post geben oder bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle direkt abgeben.
Der Wahlbrief muss bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Anschrift spätestens am Wahlsonntag, bis 18:00 Uhr vorliegen. Bei Übersendung per Post innerhalb Deutschlands sollte der Wahlbrief möglichst einige Tage vor der Wahl abgesandt werden.
Innerhalb Deutschlands können Sie den Wahlbrief mit der Deutschen Post AG unfrankiert versenden. Aus dem Ausland müssen Sie die Portokosten selber tragen.
Mit Ihren Wahlbenachrichtigungskarten haben Sie am entsprechenden Wahltag die Möglichkeit in Ihrem Wahllokal zu wählen oder aber Briefwahl zu beantragen. Die Briefwahlunterlagen können Sie auch gerne mit unserem Online-Briefwahlantrag anfordern.
Hierfür nutzen Sie bitte folgenden Link