Noch immer leben verwilderte Hauskatzen in Niedersachsen. Die unkontrollierte Vermehrung von ausgesetzten und verloren gegangenen Hauskatzen, die auf sich alleine gestellt verwahrlosen, an Hunger leiden und von Krankheiten und Parasiten heimgesucht werden, stellt ein großes Problem dar - auch für die sich auf Freigang befindlichen Hauskatzen.
Erneut startet in diesem Jahr die jährliche Aktion zur kostenlosen Kastration von verwilderten Hauskatzen ohne Besitzerin oder Besitzer in Niedersachsen. Vom 1. bis zum 28. November ermöglicht das Land Niedersachsen gemeinsam mit der Tierärztekammer und der Unterstützung von Tierschutzorganisationen und den praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzten die Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von rund 2.000 freilebenden Katzen und Katern, die keiner Besitzerin oder keinem Besitzer zugeordnet werden können.
Teilnehmen dürfen:
- Tierschutzvereine
- Tierheime
- Ehrenamtlich tätige Betreuerinnen und Betreuer von kontrollierten Futterstellen
Niedersachsen stellt für die Aktion in diesem Jahr 250.000 Euro zur Verfügung. Damit knüpft das Land an die sechs erfolgreichen Aktionen der Vorjahre (2018 bis 2022) an: Insgesamt wurden über die Jahre fast 15.000 männliche und weibliche Katzen kastriert, gekennzeichnet und im Haustierregister von Tasso e.V. oder Findefix, dem Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes e.V., registriert.
Ebenfalls beteiligen sich der Deutsche Tierschutzbund e.V., der Landestierschutzverband Niedersachsen e.V., das Haustierregister TASSO e.V., der Verband der niedersächsischen Tierschutzvereine e.V. und der Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. an der Aktion. Somit kommen zu dem vom Land Niedersachsen zur Verfügung gestellten Betrag die Spenden der Tierschutzorganisationen von insgesamt 55.000 Euro hinzu.
Kastriert werden bei dieser Aktion nur freilebende Streunerkatzen, die bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde als Fundtier gemeldet sind. Es reicht aus, wenn die erfolgte Meldung vom Überbringer des Tieres in der Tierarztpraxis bestätigt wird. Wie bereits im letzten Jahr wird die Anzahl der kastrierten Katzen pro Tierarztpraxis begrenzt. Die Katzen dürfen frühestens im Alter von 16 Wochen kastriert werden.
Darüber hinaus ist die Überbringerin oder der Überbringer verpflichtet, die Katze erst dann am Einfangort wieder frei zu lassen, wenn sich das Tier vollständig von der Operation erholt hat.
Den genauen Ablauf des Katzenschutzprojektes sowie sämtliche Teilnahmebedingungen und Formulare erfahren Interessierte in ihrer teilnehmenden Tierarztpraxis.
Die Kastrationsaktion kann jedoch nur dann zum Erfolg führen, wenn Katzenhalterinnen und -halter in Privathaushalten Verantwortung zeigen und ihre eigenen geschlechtsreifen Kater, aber auch ihre weiblichen Katzen, vor dem ersten Freigang kastrieren lassen. Durch die Kastration der geschlechtsreifen Kater und Katzen wird die Population der freilebenden Hauskatzen wirkungsvoll eingedämmt.
Auf die seit dem 3. August 2019 für das Gebiet der Gemeinde Südbrookmerland geltende Verordnung über die Kastrationspflicht von Katzen (Katzenschutzverordnung) wird hingewiesen: https://www.suedbrookmerland.de/fileadmin/pdf-ortsrecht/Katzenschutzverordnung.pdf