Vom 01. April bis zum 15. Juli gilt eine Anleinpflicht für alle Hunde.
Am 1. April beginnt die Leinenpflicht für alle Hunde in der freien Landschaft.
Während der Brut- und Setzzeit bis zum 15. Juli gilt es besonders, die Wildtiere zu schützen und sie keinen Störungen auszusetzen.
Deshalb sollten vor allem Hundehalter Rücksicht nehmen und ihre Hunde nicht frei herumlaufen lassen.
Antworten auf verschiedene Fragestellungen zum Thema „Leinenpflicht“ finden sie auf der Seite des Niedersächsischen Ministerium für Landwirtschaft unter https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/wald_holz_jagd/wald_und_forstwirtschaft/ue_wald_und_forstwirtschaft/mit-dem-hund-in-der-freien-landschaft-132036.html