Diese wurden nunmehr in der letzten Ratssitzung von den Ratsmitgliedern offiziell zur Kenntnis genommen. Dies geschah nach den Regeln des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) im nichtöffentlichen Teil der Sitzung. Das NKomVG sieht vor, dass alle Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten, und damit ist in unserer Gemeinde der Bürgermeister gemeint, innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des ersten Jahres ihrer Amtszeit ihre Nebentätigkeiten anzeigen. Die meisten der von Herrn Erdwiens mitgeteilten insgesamt 19 Nebentätigkeiten hängen unmittelbar mit seinem Amt als Bürgermeister zusammen. So ist er z. B. Mitglied in den Kuratorien der verschiedenen Kindertagesstätten und auch Vorsitzender der Gesellschafterversammlung und des Aufsichtsrates der Südbrookmerland Touristik GmbH. Für diese Tätigkeiten erhält er kein Entgelt. Lediglich als Mitglied der Verbandsversammlung des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes (OOWV) erhält er bei ca. vier Sitzungen im Jahr ein Sitzungsentgelt in Höhe von 100 Euro pro Sitzung zuzüglich Fahrkosten. Die gleiche Entschädigung wird ihm für seine Nebentätigkeit als stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes des Landschafts- und Kulturbauverbandes (LKV) gezahlt. Der Großteil der vom Bürgermeister ausgeübten Nebenjobs findet also ehrenamtlich statt.
Zwischenzeitlich sind die Nebentätigkeiten, wie vom NKomVG vorgesehen, ortsüblich bekannt gemacht worden.