Bei Anbruch der Dunkelheit treffen sich Nachbarn und Dorfgemeinschaften in geselliger Runde und feiern gemeinsam.
Mit den Osterfeuern soll der Winter vertrieben werden.
Bitte beachten Sie:
Bitte melden Sie Ihr Osterfeuer bis zum 22. März 2024 schriftlich! an, damit erforderliche Überprüfungen – u.a. zur Einhaltung der Mindestabstände – noch vorgenommen werden können.
Die Feuer dürfen erst ab 16.00 Uhr angezündet werden und müssen bis spätestens 24.00 Uhr vollständig erloschen sein.
Der Veranstalter bestätigt in seiner Anmeldung, dass interessierte Personen Zutritt zu dem Feuer haben. Damit wird das Öffentlichkeitsgebot gewahrt.