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Stellenausschreibung Schiedsperson

Gemeinde Südbrookmerland -Ordnungsamt-

In der Gemeinde Südbrookmerland sind ab der Amtsperiode 2022 die Ämter der Schiedsfrau bzw. des Schiedsmannes und die der stellvertretenden Schiedsfrau / des stellvertretenden Schiedsmannes neu zu besetzen.

 

Die Schiedsperson ist dazu berufen, Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen durchzuführen, soweit ihre Zuständigkeit dafür in den einschlägigen Vorschriften geregelt ist. Das Schiedsgericht wurde zur Entlastung der Amtsgerichte eingerichtet. So gelangen z. B. bestimmte strafrechtliche Angelegenheiten zunächst vor das Schiedsgericht. Die Schiedsperson setzt einen Verhandlungstermin fest, an dem die beteiligten Parteien erscheinen sollen. Die Schiedsperson versucht, die Angelegenheiten zu schlichten. Nachdem beide Parteien gehört wurden, macht die Schiedsperson einen Vorschlag zur Beilegung eines Streits. Kommt es zu keiner Einigung, kann der Antragssteller mit einer Sühnebescheinigung beim Amtsgericht Klage erheben.

 

Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt. Die Schiedsperson und die Stellvertretung werden jeweils vom Rat der Gemeinde Südbrookmerland für die Dauer von fünf Jahren gewählt und vom Amtsgericht Aurich bestellt.

 

Die Eignung für das Schiedsamt ist in § 3 des Niedersächsischen Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter (Niedersächsisches Schiedsämtergesetz – NschÄG) festgelegt. Demnach muss die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt. Schiedspersonen sollen mindestens 30 Jahre alt sein und in dem Schiedsamtsbezirk (d. H. innerhalb der Gemeinde Südbrookmerland) ihren Wohnsitz haben. Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Mitzubringen sind aber: Gesunde Menschenkenntnis, Lebenserfahrung,  Geduld, Zeit, die Fähigkeit zur Abfassung von schriftlichen Vergleichsprotokollen und die Bereitschaft, an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.

 

Allgemeine Informationen zum Schiedsamt sind im Internet unter www.schiedsamt.de abrufbar. Für Rückfragen steht Frau Dieling (04942/209-116, i.dieling@suedbrookmerland.de) gerne zur Verfügung.

 

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bis zum 21. Januar 2022 schriftlich bewerben. Die Bewerbung (bitte mit der Angabe von Name, Vorname, Geburtsname, Anschrift, Geburtstag und Geburtsort, Beruf und einem kurzen Lebenslauf, Ihrer Telefonnummer und wenn vorhanden einer Email-Adresse) senden Sie bitte an:

 

Gemeinde Südbrookmerland

Bewerbung Schiedsperson

Westvictorburer Straße 2

26624 Südbrookmerland