Am Donnerstag, den 06. Oktober 2022 fand ein erstes Gespräch zur Problematik am Spielplatz Schwanenweg in Moordorf statt.
Bekanntlich kommt es dort immer wieder zu gravierenden Eingriffen durch „Vandalismus“, verbunden mit der Ausübung/ Begehung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Unter anderem wurden Verankerungen an den Spielgeräten gelöst, Müll oder Glasscherben verteilt und die vorhandenen Bänke und Tische zerstört.
Regelmäßig muss der Bauhof der Gemeinde Südbrookmerland aufwendige „Wiederherstellungsmaßnahmen“ leisten.
An diesem Gespräch nahmen Mitarbeiter der Verwaltung, des Präventionsrates, die Polizeistation Südbrookmerland, der Jugendpfleger sowie eine Vertretung vom Ortsvorsteher Moordorfs teil.
Zunächst wurde einleitend die sich in der (jüngsten) Vergangenheit am Spielplatz Schwanenweg entwickelte Problematik dargestellt und erörtert.
Nachweislich kam es dort in diesem Zusammenhang zur Begehung etwaiger Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.
Da die genannten Umstände zunehmend eine Belastung für die Anwohner, aber auch für die Eltern, die mit ihren Kindern diesen Spielplatz nutzen wollen, darstellt, haben sich die Gesprächspartner zunächst auf nachfolgende(n) Maßnahmenkonzeption/ Stufenplan geeinigt.
1. Zeitliche Nutzungsbegrenzung des Spielplatzes während der Herbst-/Winterzeit in der Zeit von 08:00 Uhr – 18:00 Uhr, so dass außerhalb dieser Uhrzeiten ein generelles Betretungsverbot herrscht;
2. Altersbedingte Nutzungsbegrenzung bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres – ausgenommen Eltern, die ihre Kinder begleiten;
3. Allgemeine Kontrollen;
4. Bei Antreffen außerhalb der zeitlichen und altersbedingten Begrenzungen werden Abmahnungen und im Wiederholungsfall Ahndungsmaßnahmen eingeleitet;
5. Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Verwaltung (Ordnungsamt) und Polizei hinsichtlich etwaiger Überwachungsmöglichkeiten;
6. Einbindung des Präventionsrates und der Jugendpflege zur vorbeugenden Abwehr; Eine begleitende Evaluierung dieser Maßnahmen ist vorgesehen.
Sollten die vorgeschlagenen Maßnahmen sich als nicht ausreichend erweisen, sind nachfolgend weiterführende Handlungsoptionen angedacht:
a) Veranlassung einer regelmäßigen Überwachung durch einen Sicherheitsdienst;
b) Aufhebung/Schließung der dort bestehenden Spielfläche;
c) Verlegung dieser an einer anderen Örtlichkeit im Bereich Moordorf, vorbehaltlich einer politischen Zustimmung und unter den zeitlichen Rahmenbedingungen der Herstellung einer Bebaubarkeit an anderer Stelle.
Ein nächstes Treffen der Arbeitsgruppe ist vorgesehen.
Ihr Bürgermeister Thomas Erdwiens